Rücktritt vom Online-Abschluss
Falls das BEG-Mitglied Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG ist, hat das BEG-Mitglied das Recht, die Beitrittserklärung zum Verein Fanclub Burgenland Energieunabhängig, die Bezugsvereinbarung Strom sowie eine etwaige Einspeisevereinbarung Strom binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Als Tag des Vertragsabschlusses für den Erwerb der Vereinsmitgliedschaft zum Verein Fanclub Burgenland Energieunabhängig, die Bezugsvereinbarung Strom sowie eine etwaige Einspeisevereinbarung Strom ist einheitlich der Tag anzusehen, an dem der Verbraucher als Mitglied im Verein Fanclub Burgenland Energieunabhängig aufgenommen wird.Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat das BEG-Mitglied an die BEG (Fanclub Burgenland Energieunabhängig, ZVR: 946424901, 210 Mattersburg, Eisenstädter Straße 24, info@fcbe.at, 0800 240 080) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Das BEG-Mitglied kann dafür das von der BEG übergebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster-Widerrufsformular wurde dem BEG-Mitglied gesondert zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass das BEG-Mitglied die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs: Wenn das BEG-Mitglied diesen Vertrag widerruft, hat die BEG dem BEG Mitglied alle Zahlungen, die sie vom BEG-Mitglied erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass das BEG-Mitglied eine andere Art der Lieferung als die von der BEG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch das BEG-Mitglied bei der BEG eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die BEG dasselbe Zahlungsmittel, das das BEG-Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem BEG Mitglied wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem BEG-Mitglied wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat das BEG-Mitglied verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom aus der BEG während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat das BEG-Mitglied einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das BEG-Mitglied von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags die BEG unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Lieferung entspricht.
